Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Photovoltaik für Endkunden
Datenstand: 30.04.2024
der Go2Solar.de von E3 Partner GmbH über Kauf und Ratenkauf sowie Installation von Photovoltaikanlagen (Residential)
Lndizierung:
- 1.Geltungsbereich
- 2. Zustandekommen des Vertrags
- 3.Lieferung der PV-Anlage
- 4.Montage
- 5. Pflichten des Kunden; Dachstatik, Dach beschaffenheit
- 6.Eigentum; Gefahrübergang; Eigentums vorbehalt
- 7. Kaufpreis und Ratenzahlung
- 8. Sicherheit für die Ratenzahlung
- 9. Gewährleistung
- 10. Haftung und Schadensersatz
- 11. Rücktritt vom Vertrag
- 12. Widerrufsrecht für Verbraucher; Widerrufsbelehrung
- 13. Kundenservice
- 14. Datenschutz; Einwilligung
- 15. Schlussbestimmungen
1.Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Leistungen (inkl. Auskünften und Beratungen) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von Photovoltaikanlagen sowie des erforderlichen Zubehörs und dazugehöriger Nebenanlagen (im Folgenden „PV-Anlage“ oder „PV-Anlagen“) durch die Go2Solar.de Brand von E3 Partner GmbH (nachfolgend „Go2Solar.de“), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Su Liu, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 189287 (im Folgenden: „Go2Solar.de“) an bzw. bei dem jeweiligen Käufer (im Fol genden: „der Kunde“). Änderungen von und Nebenabreden zu diesen AGB sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt, nur wirksam, wenn Go2Solar.de schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.
1.2 Der Einbeziehung anderer AGB, auch in kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Kunden oder eines Dritten, wird hiermit widersprochen.
1.3 Im Fall eines Widerspruchs oder sonstiger Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den vertraglichen Ver einbarungen gemäß der Bestellung geht die Bestellung den AGB vor.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Die Präsentation der PV-Anlagen sowie Angaben zur Errichtung derselben auf der Webseite der Go2Solar.de, in Verkaufsprospekten oder in anderer Art und Weise stellen kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits in Form einer Bestellung ein verbind liches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Kauf einer PV-Anlage sowie ggf. vereinbarte Nebenanlagen und deren Errichtung mit Go2Solar.de abzugeben (im Folgenden auch: „die Bestellung“).
2.2 Die Bestellung durch den Kunden erfolgt in Textform an Go2Solar.de und ist mit einer Leistungsbeschreibung versehen. Die Leistungs beschreibung wird von Go2Solar.de, in der Regel bei oder nach einem Orts- und Beratungstermin oder auf Grundlage von Kunden-informationen in Absprache mit dem Kunden, erstellt.
2.3 Auf die Bestellung des Kunden erfolgt durch Go2Solar.de die Vertragsannahme (im Folgenden auch: „die Auftragsbestätigung“) in Textform. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Go2Solar.de innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Bestellung des Kunden. Geht dem Kunden innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung zu, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen. Go2Solar.de kann die Bestellung ei nes Kunden jederzeit zurückweisen, insbesondere wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen.
2.4 Go2Solar.de oder ein beauftragter Nachunternehmer, ist berechtigt, nach der Auftragsbestätigung weitere Vor-Ort-Termine mit dem Kunden durchzuführen, um die Lieferung, Installation und Logistik zu planen. Der Kunde wird insoweit für Absprachen und Rückfragen in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen.
2.5 Sollte sich während der konkreten Anlagenplanung heraus stellen, dass aus technischen Umständen eine Anpassung der Be stellung erforderlich wird, wird Go2Solar.de dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und geänderte Vertragsunterlagen in Textform zu kommen lassen. Sollte zwischen dem Kunden und Go2Solar.de keine Eini gung über die geänderten Umstände zustande kommen, steht bei den Parteien ein Rücktrittsrecht zu.
2.6 Anpassungen der Bestellung betreffend die exakte Größe und Leistung der PV-Anlage aufgrund eines aktuellen Aufmaßes oder sonstiger aktualisierter Informationen über den Errichtungsort, die nicht zu einer Veränderung der genannten Werte von mehr als 10 % führen, können von Go2Solar.de einseitig vorgenommen werden. Im Übrigen gilt Ziffer 2.5.
3.Lieferung der PV-Anlage
3.1 Die Lieferung der PV-Anlage bzw. ihrer Bestandteile erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
3.2 Die Mitteilung eines Liefertermins erfolgt spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin in Textform oder per telefonischer Absprache.
3.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile zum Liefertermin ordnungsgemäß an der Lie feradresse abgeliefert werden können. Dafür stellt der Kunde si cher, dass die Komponenten der PV-Anlage ebenerdig mit einem 7,5 t LKW mindestens bis zur Bordsteinkante angeliefert werden kann. Sollte eine solche Anlieferung nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichte dies Go2Solar.de unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Kunde an einem ordnungsgemäß mitgeteilten verbindlichen Liefertermin nicht erreichbar oder die Anlieferung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein, so kann Go2Solar.de die entstandenen Kosten dem Kunden unter Nachweis der Berechnungsgrundlage in Rechnung stellen.
3.4 Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, die angelieferte PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile mit zumutbaren Maßnahmen vor Diebstahl oder Beschädigung zu sichern.
4.Montage
4.1 Go2Solar.de errichtet und installiert die PV-Anlage beim Kunden. Die notwendigen Installationstermine sind zwischen Go2Solar.de und dem Kunden abzustimmen.
4.2 Go2Solar.de nimmt die PV-Anlage in Betrieb. Die Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgt nach Maßgabe des EEG 2023.Die Inbetrieb nahme durch Go2Solar.de beinhaltet nicht den Anschluss bzw. den Betrieb von Zähl- oder Messeinrichtungen. Soweit für die Inbetrieb nahme der Anlage Handlungen des Netzbetreibers vorgesehen sind, so ist sich der Kunde bewusst, dass diese nicht im Einflussbe reich von Go2Solar.de liegen und Verzögerungen bei der Inbetriebnahme aufgrund von Verzögerungen auf Seiten des Netzbetreibers Go2Solar.de nicht zuzurechnen sind. Soweit Erklärungen vom Kunden abzuge ben sind, bspw. gegenüber dem Netzbetreiber oder Meldungen im Markt-stammdatenregister, gibt der Kunde diese in der erforderlichen Form selbst ab. Auf Wunsch des Kunden kann dieser Go2Solar.de entsprechend bevollmächtigen. In diesem Fall wird Go2Solar.de dem Kunden auf Anforderung einen Vollmachtsvordruck übersenden, der vom Kunden zu unterzeichnen und an Go2Solar.de zu senden ist.
4.3 Der Kunde gestattet Go2Solar.de und von Go2Solar.de beauftragten Personen alle für die Errichtung erforderlichen Arbeiten auf seinem Grundstück und in oder an seinem Gebäude vorzunehmen, insbesondere
a. die Anbringung und Installation der PV-Anlage unter Einschluss aller zweckdienlichen Maßnahmen
b. die Errichtung von Messeinrichtungen
c. die Verlegung von Anschlussleitungen
d. die Installation sonstiger Komponenten
4.4 Der Kunde gewährt Go2Solar.de und von Go2Solar.de beauftragten Personen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Lieferung und Errichtung der PV-Anlage erforderlich ist, ungehinderten und unbeschränkten Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen, Dachflächen, technischen Anlagen und Leitungen.
4.5 Go2Solar.de wird dem Kunden nach Abschluss der Montage und Fertigstellung der Arbeiten alle erforderlichen Unterlagen übergeben. Das Setzen einer Zähl- oder Messeinrichtung ist nicht von den vertraglichen Leistungen Go2Solar.de umfasst, sie ist durch den zuständigen Netzbetreiber auszuführen. Go2Solar.de wird dem Kunden oder vom Kunden benannten Personen ferner eine Einführung in die wesentlichen Funktionsweisen der PV-Anlage gewähren.
4.6 Go2Solar.de prüft den Zustand des Gebäudes vor Beginn der Bauar beiten auf offensichtliche Mängel. Stellt Go2Solar.de solche Mängel fest oder hat Go2Solar.de aus sonstigen Gründen Zweifel an der Geeignetheit des Gebäudes für die Errichtung der PV-Anlage, so wird Go2Solar.de den Kunden unverzüglich hierüber informieren.
4.7 Go2Solar.de ist im Fall von Mängeln oder begründeten Zweifeln nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2 berechtigt, die Installation der PV-Anlage abzubrechen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten, die Go2Solar.de für einen weiteren Installationstermin nach Beseitigung der Män gel oder Herstellung der Geeignetheit entstehen. Go2Solar.de wird die Kosten gegenüber dem Kunden in transparenter und nachvollzieh barer Weise darlegen. Werden die Mängel vom Kunden nicht innerhalb einer angemessen Frist beseitigt, so ist Go2Solar.de berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Liegen begründete Zweifel nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2 vor, die den Abbruch der Installation der PV-Anlage rechtfertigen, so hat der Kunde Go2Solar.de innerhalb einer Frist von zwei Wochen darüber zu informieren, ob die Herstellung der Geeignet heit beabsichtigt wird. Wird die Herstellung der Geeignetheit des Gebäudes oder des Dachs durch den Kunden abgelehnt, ist Go2Solar.de berechtigt ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Herstellung der Geeignetheit des Gebäudes oder des Dachs vom Kunden beabsichtigt, hat diese innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Bei verstreichen dieser angemessenen Frist, ist Go2Solar.de berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.8 Go2Solar.de darf sich für sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Ver tragsverhältnisses mit dem Kunden von ihm beauftragten Dritten bedienen. Go2Solar.de wählt alle eingesetzten Nachunternehmer sorgfältig aus.
4.9 Für Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers, insbesondere zur Einspeiseleistung, ist Go2Solar.de nicht verantwortlich. Sollten Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers oder besondere Anschlussbedingun gen nach Beginn der Montage der PV-Anlage dazu führen, dass Änderungen an der PV-Anlage oder ihrer technischen Ausstattung vorgenommen werden muss, gelten die Ziffern 2.5 und 2.6 entsprechend.
5. Pflichten des Kunden; Dachstatik, Dach beschaffenheit
5.1 Der Kunde sichert zu, dass das Gebäude und / oder die Dach fläche, an oder auf dem die PV-Anlage angebracht wird, hierfür ge eignet sind. Es obliegt allein dem Kunden, die Gebäude- und Dach fläche, an oder auf der die PV-Anlage angebracht wird, in Stand zu halten und gegebenenfalls in Stand zu setzen, soweit dies für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlich ist. Beste hen aus Sicht von Go2Solar.de Zweifel an den statischen Voraussetzungen oder der sonstigen Dachbeschaffenheit, kann Go2Solar.de die Vorlage des Nachweises der Standsicherheit/Statik/Geeignetheit des Da ches vom Kunden verlangen. Erfolgt die Vorlage des Nachweises nicht, ist Go2Solar.de berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Go2Solar.de haftet nicht für Mängel und Schäden an Dach und Ge bäude, die durch eine fehlende Eignung von Dach oder Gebäude für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage entstehen. Dies gilt nicht, wenn das Gewicht der PV-Anlage die in dem Gutachten zur Dachstatik angegebene Tragfähigkeit des Gebäudes über schreitet oder wenn Go2Solar.de gegen die Pflicht aus Ziffer 4.5 dieser AGB verstößt.
5.3 Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage nebst Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustim mungen und sonstigen Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur vor zunehmenden Mitteilungen, insbesondere soweit diese Vorausset zung für die Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung sind, obliegen ausschließlich dem Kunden, sofern eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Aufgaben durch Go2Solar.de nicht ausdrück lich in Textformvereinbart worden ist. Auf Ziffer 4.2 wird verwiesen.
5.4 Zahlungsforderungen des Stromnetzbetreibers, insbeson dere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetrieb nahme, dem Betrieb oder der Abrechnung der Stromeinspeisung bzw. des Strombezugs der PV-Anlage, trägt der Kunde.
5.5 Dem Kunden ist bekannt, dass für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage, ein uneingeschränkter, dauerhafter Zugang zum Internet und dauerhafter Stromanschluss notwendig ist und stellt diese sicher.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung rele vanten Dokumente auf Anfrage von Go2Solar.de an Go2Solar.de auszuhändi gen, insbesondere solche Dokumente, die für die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber notwendig sind.
6.Eigentum; Gefahrübergang; Eigentums vorbehalt
6.1 Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der PV-Anlage geht mit Inbetriebnahme der PV-Anlage auf den Kunden über.
6.2 Go2Solar.de behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigen tum an der PV-Anlage und dem Zubehör vor („Eigentumsvorbe halt“).
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und insbesondere anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durch qualifizierte Personen durchführen zu lassen. Datenstand: 30.04.2024 Go2Solar.de zu zahlen. Nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage gemäß Ziffer 4, stellt Go2Solar.de eine weitere Rechnung über die restlichen 90 % des in der Bestellung festgelegten Kaufpreis nebst gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Sollte die Inbetriebnahme aus Gründen, die in der Sphäre des Netzbetreibers liegen und die Go2Solar.de nicht zu vertre ten hat, noch nicht erfolgt sein und hat Go2Solar.de Ihrerseits die erfor derliche Handlungen für die Inbetriebnahme bereits vorgenom men, so ist Go2Solar.de gleichwohl berechtigt die Rechnung zu stellen. Der Kunde hat den restlichen Kaufpreis innerhalb von 20 Kalender tagen nach Rechnungszugang zu zahlen.
6.4 Soweit die PV-Anlage und das Zubehör während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht werden, sind die Vertragspartner sich einig, dass dies im Sinne von § 95 BGB le diglich zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.
6.5 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an der PV Anlage oder Teilen hiervon oder am Zubehör, ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Übereignung oder Veräußerung an Dritte unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Vorbehalts eigentum von Go2Solar.de hinzuweisen und Go2Solar.de unter Übergabe aller für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 6.6. Übersteigt der Wert aller Go2Solar.de zustehender Sicherungs rechte die Höhe der damit gesicherten Ansprüche, so wird Go2Solar.de auf Verlangen des Kunden nach eigener Wahl Sicherheiten freigeben.
7. Kaufpreis und Ratenzahlung
7.1 Der Kaufpreis ergibt sich aus der Bestellung. Beim Kauf von PV-Anlagen sind Liefer- und Montagekosten im Kaufpreis enthalten. Der Kauf der PV-Anlage unterliegt den zum Zeitpunkt der Steuerentstehung geltenden Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Der Umsatzsteuersatz beträgt derzeit unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG 0%. Zubehör und Nebenanlagen, die nicht un ter den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 3 UStG fallen, unterlie gen dem Regelsteuersatz von derzeit 19 %. Der Kunde erklärt, dass er Betreiber der vertragsgegenständlichen PV-Anlage ist und es sich beim Installationsort um ein begünstigtes Gebäude gemäß § 12 Abs. 3 UStG handelt oder die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.
7.2 Go2Solar.de bietet ihren Kunden folgende Zahlungsmodalitäten an:
(a) Bezahlung des Kaufpreises im Wege einer Anzahlung und Schlusszahlung,
(b) Bezahlung des Kaufpreises im Wege von Ratenzahlungen ohne Anzahlung und
(c) Bezahlung des Kaufpreises im Wege von Ratenzahlungen mit einer Anzahlung von 30% an. Die vom Kunden gewählte Zahlungsmodalität ergibt sich aus der Bestellung.
7.3 Bei Bezahlung im Wege einer Anzahlung und Schlusszahlung sind 10% des Kaufpreises nebst gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß der Bestellung innerhalb von 20 Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung beim Kunden und Rechnungsstellung durch Go2Solar.de zu zahlen. Nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage gemäß Ziffer 4, stellt Go2Solar.de eine weitere Rechnung über die restlichen 90% des in der Bestellung festgelegten Kaufpreis nebst gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Sollte die Inbetriebnahme aus Gründen, die in der Sphäre des Netzbetreibers liegen und die Go2Solar.de nicht zu vertreten hat, noch nicht erfolgt sein und hat Go2Solar.de Ihrerseits die erforderliche Handlungen für die Inbetriebnahme bereits vorgenommen, so ist Go2Solar.de gleichwohl berechtigt die Rechnung zu stellen. Der Kunde hat den restlichen Kaufpreis innerhalb von 20 Kalender tagen nach Rechnungszugang zu zahlen.
7.4 Bei Bezahlung des Kaufpreises im Wege von monatlichen Ra tenzahlungen stellt Go2Solar.de nach Inbetriebnahme der PV-Anlage ge mäß Ziffer 4 eine Rechnung über den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Ziffer 7.3 Satz 3 gilt entsprechend.
7.5 Der Kunde kann jederzeit einzelne Raten vor Fälligkeit zahlen. Der Kunde hat dies mindestens 2 Wochen vor Monatsende gegen über Go2Solar.de in Textform zu erklären. Die Höhe des Restkaufpreises ändert sich dadurch nicht. Das Recht der Parteien insgesamt über Höhe und Anzahl der Raten nachträglich eine abweichende Vereinbarung zu schließen, bleibt dadurch unberührt.
7.6 Der Kunde kann jederzeit auf die monatliche Ratenzahlung des Restkaufpreises nach Ziffer 7.4 verzichten. Der Kunde hat den Verzicht mindestens 2 Wochen vor Monatsende gegenüber Go2Solar.de in Textform zu erklären. Die Verzichtserklärung ist nur wirksam und beachtlich, wenn im Zeitpunkt der Abgabe der Verzichtserklärung alle Raten pünktlich gezahlt worden sind. Go2Solar.de wird innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer wirksamen Verzichtserklärung dem Kunden eine Information über den noch zu zahlenden Kaufpreis zu senden. Wird die Verzichtserklärung mindestens 12 Monate vor der letzten planmäßigen Monatsrate wirksam erklärt, so erhält der Kunde einen Nachlass von 3 % auf den gesamten Restkaufpreis.
7.7 Soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist, ist die Rechnung nach Zahlungsmodalität
(a) vom Kunden innerhalb von 20 Kalendertagen nach Rechnungszugang zu zahlen sowie nach Zahlungsmodalität
(b) sind die monatlichen zu zahlenden Raten jeweils zum 15. Werktag des Kalendermonats fällig, beginnend mit dem übernächsten Monat nach Rechnungsstellung.
7.8 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Geldein gang bei Go2Solar.de an. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug ohne, dass es einer Mahnung durch Go2Solar.de bedarf. Im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden bestimmt sich die Höhe der Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen.
7.9 Die Zahlungen des Kunden erfolgen im Falle von Anzahlungen und Schlusszahlungen per Überweisung, im Falle von Ratenzahlungen per SEPA-Lastschriftmandat. Go2Solar.de ist berechtigt, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rückbelastung einer Lastschrift entstehenden Kosten, z.B. wegen mangelnder Kontodeckung, an den Kunden weiterzugeben.
7.10 Go2Solar.de verfügt über eine gültige Freistellungsbescheinigung im Sinne des § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG und ist daher gemäß § 48 Abs. 2 EStG vom Steuerabzug bei Bauleistungen befreit; die Vorlage er folgt jederzeit auf Anfrage. Der Kunde kann die Gültigkeit der Frei stellungsbescheinigung überprüfen im EIBE-Portal des Bundeszentralamt für Steuern unter folgenden Angaben:
Bundesland: Bayer
Steuernummer Leistender: DE274775249
8. Sicherheit für die Ratenzahlung
8.1 Der Kunde leistet Sicherheit für die Ansprüche von Go2Solar.de auf Ratenzahlung durch Abtretung der Zahlungsansprüche des Kunden nach dem EEG gegen den Netzbetreiber und der Ansprüche des Kunden auf den Strompreis gegen das Direktvermarktungs-unternehmen.
8.2 Die Abtretung erfolgt mit Abschluss des Vertrages nach Ziff. 2.3. und betrifft die zukünftigen Ansprüche des Kunden nach Ziff. 8.1. Der Kunde darf die an Go2Solar.de abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für Go2Solar.de einziehen, solange Go2Solar.de diese Einzugsermächtigung nicht widerruft. Das Recht von Go2Solar.de, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird Go2Solar.de die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde sich nicht vertragswidrig verhält, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
8.3 Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere sofern er mit der Zahlung der nach diesem Vertrag vereinbarten Rate in Höhe von mindestens zwei Monatsraten mindestens einen Monat in Verzug ist, gilt Folgendes:
a. Go2Solar.de kann die Einzugsermächtigung nach Ziff. 8.2 wider rufen und vom Kunden verlangen, die Abtretung der Ansprüche des Kunden nach vorstehender Ziff. 8.1 gegenüber dem jeweiligen Schuldner anzuzeigen. Go2Solar.de ist zudem berechtigt, die Abtretung der Ansprüche des Kunden gegenüber den jeweiligen Schuldner selbst offen zu legen und Zahlung an sich zu verlangen.
b. Go2Solar.de kann vom Kunden unter Fristsetzung verlangen, den gesamten Strom gegen Zahlung der Einspeisevergütung oder im Rahmen der Direktvermarktung zu Zwecken der Marktprämie in das öffentliche Netz einzuspeisen, sodass Go2Solar.de in die Lage versetzt wird, aufgrund der Abtretung den gesamten Strom in Höhe des geltenden Zahlungsanspruch vergütet zu bekommen. Die erforderli che Mitteilung an den Netzbetreiber hat der Kunde an Go2Solar.de innerhalb der gesetzten Frist nachzuweisen.
c. Kommt der Kunde seiner Pflicht nach lit. b) nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, ist Go2Solar.de berechtigt, den zuständigen Be triebsführer anzuweisen, den Betrieb der Anlage auf Einspeisung in das öffentliche Netz auf Kosten des Kunden umzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen von Go2Solar.de zu dulden, die der Umstellung auf Volleinspeisung in das öffentliche Netz dienen. Er hat Go2Solar.de, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Zugang zu den für die Umstellung auf Volleinspeisung notwendigen Einrichtungen zu verschaffen.
8.4 Der Kunde hat Go2Solar.de auf Anfrage die Schuldner (Netzbetreiber/Direktvermarkter) zu benennen und jederzeit auf Anfrage von Go2Solar.de die jeweils aktuellen Konditionen und Abrechnungen sowie sonstige Angaben mitzuteilen, die Go2Solar.de für die Geltendmachung der Forderungen benötigt. Legt Go2Solar.de die Abtretung offen und macht die Forderungen geltend, ist Go2Solar.de umgekehrt zur Information des Kunden verpflichtet. Sobald die Ansprüche von Go2Solar.de be friedigt sind, hat Go2Solar.de dem Kunden etwaige Überschüsse auszuzahlen und die Einzugsermächtigung wieder einzuräumen.
8.5 Go2Solar.de hat nach vollständiger Befriedung all ihrer Ansprüche auf Ratenzahlung die ihr abgetretenen Forderungen an den Kunden zurück zu übertragen.
8.6 Tritt durch die Abtretung eine Übersicherung ein, kann der Kunde Freigabe eines entsprechenden Teils der abgetretenen Ansprüche verlangen.
9. Gewährleistung
9.1 Dem Kunden stehen Gewährleistungsrechte zu.
9.2 Die konkret vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich ausschließ lich aus der Leistungsbeschreibung. Jede anderweitige Angabe von Go2Solar.de zum Gegenstand von Lieferungen und/oder Leistungen (z.B. technische Daten, Toleranzen) sowie sämtliche im Rahmen des Internetangebots von Go2Solar.de generierten Darstellungen (technische Zeichnungen, Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich unverbindlich.
9.3 Abweichungen von der im Angebot vereinbarten Beschaffen heit aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des am Installationsort örtlich zuständigen Strom netzbetreibers stellen keinen Mangel dar. Dies gilt ebenso für
(a) Abweichungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten am Installa tionsort eine technische Verbesserung darstellen sowie für
(b) den Ersatz von Komponenten der PV-Anlage durch gleichwertige Komponenten, soweit hierdurch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Die in diesem Zu sammenhang gelieferten, aber nicht verwendeten Komponenten werden nicht an den Kunden herausgegeben. Der Kunde hat dies bezüglich keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung.
9.4 Soweit durch Go2Solar.de oder auf Internetseiten von Go2Solar.de finan zielle Berechnungen und/oder Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen und/oder sonstige Ertragsbe rechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung (im Folgenden insgesamt: „Kalkulationen“) angeboten oder erstellt werden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen ohne Verbindlichkeit dar. Go2Solar.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Kalkulationen oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.
9.5 Die PV-Anlage und ihre Komponenten unterliegen einer technisch bedingten sowie einer natürlichen und altersbedingten Abnutzung, wodurch es zu Leistungsverlusten kommen kann („Degradation“); die Degradation stellt keinen Mangel der PV-Anlage dar und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.6 Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er Veränderungen an der PV-Anlage oder ihrer Komponenten vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen, es sei denn Go2Solar.de hat den Veränderungen mindestens in Textform zugestimmt oder der Kunde weist nach, dass die aufgetretenen Mängel nicht auf die vorgenommenen Veränderungen zurückzuführen sind. Datenstand: 30.04.2024 Anschluss der PV-Anlage an sein Netz über den Verknüpfungspunkt des Grundstücks ablehnt.
9.7 Die Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig und unbeschadet von gesondert eingeräumten Herstellergarantien.
9.8 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel bei Übergabe kennt und sich seine Rechte wegen des Mangels nicht vorbehält. Gewährleistungsansprüche sind ferner im Fall von offenen Mängeln ausgeschlossen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der PV Anlage bei Go2Solar.de mindestens in Textform geltend macht. Offene Mängel sind solche, die der Kunde bei ordnungsgemäßer Untersu chung erkannt hat oder hätte erkennen können.
9.9 Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser Go2Solar.de und von Go2Solar.de beauftragten Personen zu Prüfzwecken sowie zum Zweck der Nachbesserung den Zutritt zu den entsprechenden Anlagen.
9.10 Go2Solar.de hat bei Fehlschlag eines Nachbesserungsversuchs das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen erneuten Nach besserungsversuch vorzunehmen. Das Recht, zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern steht dem Kunden erst zu, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch fehlschlägt.
10. Haftung und Schadensersatz
10.1 Die Vertragspartner haften einander uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. „Wesentliche Vertragspflichten“ der Vertragspartner sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über haupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der jeweils andere Vertragspartner daher vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der Vertragspartner ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen – zudem auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3 Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldens-unabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
10.4 Soweit die Haftung der Vertragspartner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Ange stellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfender Vertragspartner.
11. Rücktritt vom Vertrag
11.1 Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Betreiber des Netzes der allgemeinen Versorgung einen Anschluss der PV-Anlage an sein Netz über den Verknüpfungspunkt des Grundstücks ablehnt.
11.2 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Gutach ten über die Dach- bzw. Gebäudestatik ergibt, dass das Dach bzw. Gebäude für die Errichtung einer PV-Anlage nicht oder nicht im ge planten Ausmaß geeignet ist.
11.3 Bei Wahl einer Ratenzahlung kann Go2Solar.de vom Vertrag zurück treten, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist und Go2Solar.de dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Im Falle eines wirksamen Rücktritts nach dieser Ziffer hat der Kunde die Ausbaukosten der PV-Anlage zu tragen.
11.4 Go2Solar.de kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Bundesan stalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht den vorliegenden Raten kaufvertrag für genehmigungsbedürftig hält und keine Genehmi gung erteilt.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher; Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß der beigefügten Widerrufsbelehrung zu. Dies gilt nicht für Verträge die auf Anfrage des Kunden mit Go2Solar.de nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden.
13. Kundenservice
Go2Solar.de
E3 Partner GmbH
Entenweg 13
85866 Poing
Deutschland
TEL: 0231 5869 8447
EMAIL: info@go2soloar.de
14. Datenschutz; Einwilligung
Go2Solar.de schützt die Daten ihrer Kunden zu jeder Zeit gemäß den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts. Es gilt die Daten schutzerklärung von Go2Solar.de, die unter folgendem Link (https://www.go2solar.de/datenschutz.html) abrufbar ist. Auf Verlangen des Kunden oder bei Geschäften, die in Person abgeschlossen werden, wird Go2Solar.de die Datenschutzerklärung unverzüglich auch in Papierform übersenden.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Go2Solar.de ist berechtigt, die geschuldeten Lieferungen und Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
15.2 Die Textform umfasst stets auch Erklärungen per E-Mail und Informationsübermittlung per automatisiertem elektronischen Datenaustausch.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teil weise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlich verfolgten Zielsetzung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn sich der Vertrag als Lückenhaft erweist.
15.4 Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht.
15.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch land, sofern nicht anders zwingend gesetzlich vorgegeben. Gerichtsstand ist München, sofern nicht anders zwingend gesetzlich vor gegeben.