Die Preise für Haushaltsstrom sind in den vergangenen Monaten deutlich angestiegen – ein Ärgernis für die Familienkasse. Die Lösung: eine Solarstromanlage, die als Anlage zur Eigenversorgung installiert wird.
Der Solarstrom vom Dach wird im Haus genutzt, sobald die Sonne scheint, und überschüssiger Solarstrom, der nicht im Haus verbraucht wird, fließt ins Stromnetz. Jede Kilowattstunde vom Dach spart den Kauf von Strom beim Stromversorger und reduziert Ihre Stromrechnung. Zum Vergleich: Während der Haushaltsstrom inzwischen etwa 30 bis 50 Cent pro Kilowattstunde kostet, erzeugt Ihre Solarstromanlage schon zu Kosten ab 10 bis 15 Cent den Strom. Für verschiedene Anlagengrößen stellen wir dar, mit welchen Erlösen durch die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) kalkuliert werden kann und wie viel Unabhängigkeit mit einer Photovoltaikanlage erreichbar ist.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Einspeisevergütung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die zentrale Grundlage für die Förderung und damit oft auch für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Jeder Betreiber und jede Betreiberin einer Photovoltaikanlage in Deutschland hat gemäß EEG das Recht, diese an das örtliche Stromnetz anzuschließen. Eine Ausnahme dazu gilt nur, wenn dabei das Stromnetz überlastet werden würde. Das EEG regelt zudem eine Abnahmeverpflichtung: Jeder Netzbetreiber muss den erzeugten Strom abnehmen und vergüten, er darf dies nicht ablehnen. Der dritte wichtige Aspekt im EEG ist die Vergütungshöhe; für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit kann sie der entscheidende Faktor sein.
Im EEG 2023 werden Planzahlen für den Zubau von neuen Solarstromanlagen in den kommenden Jahren genannt. Die Pläne sind ambitioniert: Bis zum Jahr 2026 soll der jährliche Ausbau auf 22 Gigawatt vervierfacht werden (gegenüber 5,7 Gigawatt im Jahr 2021).
Bei Haus-Photovoltaikanlagen wird der Strom in der Regel entweder vollständig oder teilweise in das örtliche Stromnetz eingespeist. Der eingespeiste Strom wird über einen Stromzähler gemessen und die Vergütung dann meist jährlich abgerechnet. Das EEG ist zwar ein Bundesgesetz, doch die Abwicklung erfolgt nicht über den Staat, sondern über den lokal zuständigen Netzbetreiber, also zum Beispiel die Stadtwerke, die am Standort der Photovoltaikanlage das Stromnetz betreiben. Der Netzbetreiber zahlt die Einspeisevergütung aus.
Bedingungen für die Vergütung
Wann bekommen Sie für eine Photovoltaikanlage eine Einspeisevergütung? Dafür gibt es mehrere Grundlagen, die im EEG beschrieben sind. Für die in diesem Ratgeber betrachteten Hausanlagen ist die wesentliche Grundlage, dass die Anlage ans örtliche Stromnetz angeschlossen ist (sonst könnte ja kein Strom eingespeist werden) und ordnungsgemäß angemeldet ist (beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur). Sie muss von einem Elektrofachbetrieb an das Netz angeschlossen werden und etliche technische Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Wechselrichter eine Reihe von Zertifizierungen beim Hersteller durchlaufen, mit denen er nachweist, dass von ihnen keine negativen elektrischen Rückwirkungen auf das Stromnetz auftreten können. Deshalb muss bei der Anmeldung der Photovoltaikanlage eine Reihe solcher Zertifikate mit eingereicht werden. Doch keine Sorge: Die marktgängigen Geräte, die bei uns verkauft werden, besitzen alle diese Zertifikate, meist sind diese auf der Website der Hersteller zu finden.